Die mental care Psychologische Psychotherapie Zug GmbH ist die führende Praxis im Bereich der psychotherapeutischen und beratenden Dienstleistungen im Kanton Zug.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, nebst der psychotherapeutischen Diagnostik und der personenzentrierten Behandlung, unsere Klient*innen auch im psychosozialen Bereich zu begleiten, sei das bei schwierigen Gesprächen mit Versicherern (KV, IV, RAV) oder Arbeitgebern. Weiter stellt der Einbezug von Angehörigen, mittels Therapiesitzungen im Mehrpersonensetting, einen zentralen Aspekt unserer Arbeit dar.
Wir pflegen eine unkomplizierte und professionelle Zusammenarbeit mit Hausärzten, Psychiatern, Therapeuten oder Pflegefachpersonen der Region und fördern den gemeinsamen Austausch.
Gruppentherapien runden unser umfangreiches therapeutisches Angebot ab.
Unser Therapieangebot richtet sich an Menschen, die an einer psychischen Krankheit leiden, sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, neue Perspektiven suchen, vor schwierigen Entscheidungen stehen oder sich persönlich weiterentwickeln möchten.
Psychische Erkrankungen verstehen wir nach dem bio-psycho-sozialen Modell mit biologischen, psychischen und sozialen Entstehungsbedingungen, in deren Entwicklung und Verlauf sich Probleme auf unterschiedlichen Ebenen (z.B. verhaltensbezogen, körperlich, kognitiv, emotional, sozial) und in unterschiedlichen Lebensbereichen (z.B. Alltag, Familie, Beruf) ergeben. Daraus leitet sich ein wissenschaftlich-evidenzbasiertes umfassendes Verständnis von Krankheit und Gesundheit mit entsprechenden vorbeugenden, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen ab. Diese schliessen neben der körperlichen (biologischen) Dimension auch die seelische (psychische und geistige/spirituelle) sowie das Zusammenleben und Arbeiten (soziale) mit ein.
Wir bieten eine lösungsorientierte und zielfokussierte Behandlung an und fördern die Fähigkeiten unserer Klient*innen zur Überwindung von Lebenskrisen oder Krankheitsepisoden. Wir begegnen unseren Klient*innen auf Augenhöhe und suchen mit ihnen nach Lösungen, die individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dabei nimmt insbesondere die Ressourcenarbeit eine zentrale Rolle ein. In der Psychotherapie geht es darum, neue Perspektiven zu entwickeln, das Vertrauen in die eigenen Ressourcen zu stärken und Neues auszuprobieren.
Da der Mensch in ständiger Wechselwirkung mit seinem Umfeld (z.B. Familie, Freunde, Arbeitgeber, Versicherer) steht, ist es uns wichtig, im therapeutischen Prozess Bezug auf das Umfeld zu nehmen und es gegebenenfalls mit einzubeziehen (z.B. in Form von Therapiesitzungen im Mehrpersonensetting).
Die Arbeitsdiagnose stellt ein entscheidendes Instrument unserer Arbeit dar und ist die Grundlage einer adäquaten Therapie zur Reduktion eines bestehenden Leidensdrucks. Mithilfe von diagnostischen Testverfahren kann eine Arbeitsdiagnose gestellt und im weiteren Therapieverlauf verifiziert oder gegebenenfalls verworfen werden.
Wir gehen davon aus, dass jedes Symptom und jedes Verhalten eine sinnvolle Funktion haben, die es im therapeutischen Prozess zu verstehen gilt. Unsere Klienten werden mittels individuellem Behandlungsplan im Umgang mit ihren Symptomen unterstützt und begleitet. Zudem sollen Bewältigungsstrategien entwickelt, Ressourcen aktiviert und ggf. mobilisiert sowie neue Perspektiven ermöglicht werden. Ferner sollen rückfallprophylaktische Massnahmen eine erarbeitete Stabilisierung unterstützen.
Neben unserem umfassenden Angebot für Einzeltherapiesitzungen bieten wir auch psychotherapeutische Sitzungen im Mehrpersonensetting an (Paar-, Familien-, Netzgespräche). Zudem finden Sie eine Auswahl an psychotherapeutischen Gruppenangeboten vor .
Folgende psychotherapeutische Verfahren kommen im Einzel- sowie Mehrpersonensetting bevorzugt zur Anwendung:
Einzeltherapie
Seit dem 01.07.2022 ist eine Kostenübernahme der psychologischen (nicht-ärztlichen) Psychotherapie durch die Grundversicherung der Krankenkasse möglich. Es benötigt dazu eine ärztliche Anordnung des Hausarztes oder eines Facharztes, wie z.B. Psychiater. Die Anordnung gilt vorerst für 15 Sitzungen. Anschliessend bedarf es einer erneuten Anordnung. Sollte die Therapie nach 30 Sitzungen über die Grundversicherung weitergeführt werden, benötigt es eine psychiatrische Begutachtung und eine erneute Kostengutsprache der Krankenkasse.